Taiwan und Deutschland haben am 23. März in Taipei City ein Abkommen über justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen geschlossen. Das Ereignis stellt einen Meilenstein in den bilateralen Beziehungen dar.
Das Abkommen wurde im Justizministerium von Taiwans Repräsentanten in Deutschland Prof. Shieh Jhy-wei, und dem Generaldirektor des Deutschen Instituts Taipeh Dr. Jorg Polster, unterzeichnet. Der stellvertretende Außenminister Tien Chung-kwang und Justizminister Tsai Ching-hsiang wohnten der Unterzeichnung bei.
Nach Angaben des Justizministeriums ist die Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der gerichtlichen gegenseitigen Rechtshilfe in Strafsachen die siebte ihrer Art zwischen Taiwan und einem europäischen Land.
In seiner Eröffnungsrede sagte Tsai, dass die bilaterale Zusammenarbeit in Justizangelegenheiten rasch vorangekommen sei, seit die beiden Länder im November 2013 ein Gefangenenaustauschabkommen geschlossen haben. Seitdem haben beide Seiten sieben Gefangenenüberstellungen abgeschlossen, fügte Tsai hinzu.
Das Abkommen biete einen verbesserten Schutz für die Menschen beider Nationen und fördere einen größeren wechselseitigen Austausch angesichts der zunehmenden Herausforderungen, die sich aus der Pandemie und der grenzüberschreitenden Kriminalität ergeben.
Laut Außenministerium hat Taiwan bereits mit Belize, Japan, Nauru, Palau, Polen, der Slowakei, Südkorea und St. Vincent und den Grenadinen Justiz-Abkommen, Vereinbarungen, Absichtserklärungen und Verträge unterzeichnet. (SFC-E)